Vorsorge für Unternehmen
Ist alles geklärt im Unternehmen, wenn dem Kopf des Unternehmens morgen etwas passiert?
Was für Familie und Freundeskreis sowieso schon schlimm ist, bedeutet für Unternehmen, in denen nur eine Person Inhaberin oder Inhaber mit Geschäftsführungsbefugnis ist, nahezu sofortigen Stillstand. Der Betriebsalltag mit Zahlungsverkehr und üblichen Vertragspflichten ist nicht mehr möglich, bis ein Nachlassbeauftragter alles wieder freigibt oder bis im Krankheitsfall von Inhaberin oder Inhaber eine Vollmacht vorgelegt werden kann. Bei etwas weniger schlimmen Fällen reicht es schon, dass keiner die Passwörter für die täglich benötigten PCs oder Programme kennt, um den Betrieb lahmzulegen. Höchste Zeit, eine Vertretung zu bestimmen und auch mit den erforderlichen Rechten auszustatten. Besser wären noch zwei Vertretungen, denn auch doppelter Ausfall innerhalb kurzer Zeit kommt vor.
Die Vertretung sollte mindestens Kontovollmacht haben und in einer Notfallmappe alle relevanten Kontakte, Vertragsunterlagen und Passwörter finden. Bei entsprechender Nachfrage bestätigen zu wenige Unternehmen, eine derartige Mappe zu haben und von diesen sagen wiederum zu viele, sie müssten die Inhalte mal wieder aktualisieren.
Anleitungen für die Erstellung von Notfallhandbüchern oder -listen finden Sie über Ihre Berufsgenossenschaft, über die örtliche IHK oder HWK und sogar bei Ihrer Hausbank. Legen Sie am besten sofort einen Termin fest, an dem Sie sich um die Zukunft Ihres Unternehmens kümmern, wenn Sie selbst kurzfristig ausfallen. Bleiben Sie gesund!