Plötzlich pleite?

Die staatliche Unterstützung aus den Jahren mit Corona-Folgen muss irgendwann versteuert werden, zum Beispiel jetzt und mit einem Betrag, der gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht in der Portokasse liegt.

Wenn der Bescheid gerade zugestellt wurde, ist die Liquiditätsnot groß. Was kann man tun? Man kann kurzfristig eine Liquiditätsvorschau erstellen, die auf den Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres beruht und bereits bekannte Größen des laufenden Jahres berücksichtig (absehbare Umsatzveränderungen, bereits bekannte Eingangsrechnungen). Für e.K.-Unternehmen: Auch die private Einnahmen-Ausgaben-Übersicht kann Ansätze zur Lösung bieten. Wo kann man monatliche Zahlungen für eine gewisse Zeit ruhen lassen, um sich weniger aus dem Betrieb entnehmen zu müssen?

Außerdem muss das Team mit ins Boot geholt werden. Wo ist Zurückhaltung beim Einkauf geboten, wo sollte über Präsentation, Beratung und Social Media der Verkauf gefördert werden? Und was oft unterschätzt wird: Die Anhebung der Preise für frei kalkulierbare Ware oder für den Eintritt bei Veranstaltungen wirkt Wunder. Bei der ersten Erholung der Liquidität kann man durch-, aber noch nicht aufatmen. Wer genauer wissen möchte, wie lange es dauert, die Delle auszubügeln, vergleicht den Betrag aus dem Steuerbescheid mit der üblichen Rendite eines Geschäftsjahres geteilt durch 12 und zieht die Privatentnahmen ab. Was übrig bleibt? Eine Beispiel-Rechnung: Rendite 42000 Euro, 3800 Euro Nachzahlung, unbedingt notwendige Privatentnahme 3000 Euro. Daraus ergibt sich
42000:12=3500; abzüglich Privatentnahme bleiben 500 Euro pro Monat für die Nachzahlung, für die man das Konto überzieht, sich den Betrag leiht oder Rücklagen auflöst. Das heißt, dass die Steuernachzahlung erst im achten Monat nach dem Bescheid rechnerisch „erledigt“ ist und man neue Rücklagen aus dem Gewinn vor Steuern bilden kann.

Daher der Tipp für die Zukunft: Von Anfang an Rücklagen für die nächste Steuer bilden, am besten nicht auf den laufenden Geschäfts- oder Privatkonten, damit man gar nicht erst in Versuchung kommt, den Betrag für verfügbar zu halten. 

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