Ganz elementar
Über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung wird zwar weiterhin kontrovers diskutiert, sie ist aber sicher nicht kurzfristig verfügbar, unabhängig vom Ausgang der Diskussion. Erste Anlaufstelle kann jedoch schon heute der jeweilige Branchenverband sein, denn in vielen Fällen gibt es Kooperationen mit ausgewählten Agenturen oder Maklerbüros, die besondere Konditionen bieten.
Neben dem eigentlichen Schaden an Waren, Einrichtung und Gebäude sollten Händlerinnen und Händler noch weitere Schäden versichern bzw. darauf achten, ob diese Schäden in den vorhandenen Policen inkludiert sind. Wenn der Betrieb aufgrund des Schadens zeitweilig nicht arbeiten kann, greift eine Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung. Dabei lohnt es sich, der Versicherung vorab auch ungewöhnliche Fragen zu stellen. Ihr Laden liegt idyllisch unter Bäumen? Greift der Versicherungsschutz auch, wenn aufgrund eines Sturms der Zugang zu Ihrem Geschäft gesperrt werden muss, weil Windbruchgefahr besteht?
Außerdem ist zu klären, inwieweit Einrichtung und Ware versichert ist, wenn sie nicht in den unmittelbaren Geschäftsräumen lagert, zum Beispiel die Veranstaltungstechnik, die man gerade verliehen hat, oder die Palette mit Ware, die bezahlt ist, aber noch beim Spediteur steht. Die Bestätigung „ist versichert“ sollte man sich in Zukunft von der Versicherung oder den Geschäftspartnern schriftlich geben lassen. Und vielleicht ist auch der Fall noch einen Gedanken wert, der eintritt, wenn ein freiwilliger Helfer beim Ausschöpfen des Firmen-Kellers auf der Treppe ausrutscht.